Ob die Degenia Tierkrankenversicherung die Kosten für Kastration oder Sterilisation trägt, hängt vom Grund des Eingriffs ab: Standardmäßig sind diese Kosten ausgeschlossen, doch bei gynäkologischen, andrologischen oder onkologischen Erkrankungen greift der Schutz nach einer besonderen Wartezeit von sechs Monaten.
Die Kosten für Kastration oder Sterilisation werden nicht übernommen.
Ausnahme vom Ausschluss:
Der Ausschluss gilt nicht, wenn die Kastration bzw. Sterilisation wegen gynäkologischen, andrologischen oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt werden muss:
- Entzündungen oder tumoröse Veränderungen der Geschlechtsorgane
- hormonabhängige sonstige Tumore
Hierfür gilt die besondere Wartezeit von 6 Monaten (siehe Ziffer 2.2.2.1).
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Was bedeutet das konkret?
Eine Kastration oder Sterilisation zahlt der Versicherer grundsätzlich nicht, wenn sie ohne medizinischen Grund erfolgt. Muss der Eingriff jedoch aufgrund einer Erkrankung der Geschlechtsorgane oder bestimmter Tumore vorgenommen werden, kann der Versicherungsschutz greifen. Zu beachten ist dabei die besondere Wartezeit von sechs Monaten.
Häufige Fragen
Werden Kosten für Kastration oder Sterilisation übernommen?
Nein, die Kosten für Kastration oder Sterilisation werden grundsätzlich nicht übernommen.
Wann gilt der Ausschluss nicht?
Der Ausschluss gilt nicht, wenn die Kastration bzw. Sterilisation wegen gynäkologischen, andrologischen oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt werden muss. Dazu zählen Entzündungen oder tumoröse Veränderungen der Geschlechtsorgane sowie hormonabhängige sonstige Tumore.
Gibt es eine Wartezeit für medizinisch notwendige Eingriffe?
Ja, hierfür gilt die besondere Wartezeit von 6 Monaten (siehe Ziffer 2.2.2.1).
Was gilt bei einer Kastration ohne medizinischen Grund?
Erfolgt die Kastration oder Sterilisation ohne die genannten medizinischen Gründe, werden die Kosten nicht übernommen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020