Bei der Tierkrankenversicherung der Degenia können Sie die Kosten für Behandlungen direkt zwischen Versicherer und Tierarzt oder Tierklinik abrechnen lassen. So zahlt Degenia den erstattungsfähigen Betrag unmittelbar an die Praxis. Erfahren Sie außerdem, wie das Rangverhältnis aussieht, wenn mehrere Versicherungsverträge bestehen.
Direktabrechnung mit dem Tierarzt / der Tierklinik:
Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik.
Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik ab.
Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren Versicherungsverträgen:
Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch nehmen können?
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, geht dieser Anspruch grundsätzlich unserer Leistungspflicht vor. Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden.
Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten. Sie sind jedoch verpflichtet, uns den anderen Versicherer zu benennen. Einzelheiten können Sie Ziffer 7.3 entnehmen.
Ihre Pflichten und Obliegenheiten:
- Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung?
Was bedeutet das konkret?
Sie müssen die Tierarztkosten nicht zwingend zunächst selbst bezahlen: Wenn Sie es ausdrücklich wünschen, kann der Versicherer den erstattungsfähigen Betrag direkt an die Praxis oder Klinik überweisen. Wichtig ist, dass Sie das vorab mit dem Tierarzt oder der Tierklinik absprechen. Besteht zusätzlich Schutz bei einem anderen Versicherer, ist dessen Leistung in der Regel vorrangig – Sie entscheiden aber selbst, wo Sie den Fall melden.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer direkt mit dem Tierarzt abrechnen?
Ja. Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnet der Versicherer die durchgeführten Leistungen direkt mit dem Tierarzt oder der Tierklinik ab und zahlt den erstattungsfähigen Betrag unmittelbar an diese.
Muss ich die Direktabrechnung vorher abstimmen?
Ja. Bitte klären Sie die Direktabrechnung vorab mit dem Arzt beziehungsweise der Tierklinik ab.
Was gilt, wenn ich noch eine andere Versicherung habe?
Können Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung bei einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen, geht dieser Anspruch grundsätzlich der Leistungspflicht der Degenia vor. Sie können jedoch frei wählen, welchem Versicherer Sie den Fall melden.
Tritt Degenia in Vorleistung, wenn ich den Fall dort melde?
Ja. Wenn Sie den Versicherungsfall der Degenia melden, tritt sie im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung. Sie sind jedoch verpflichtet, den anderen Versicherer zu benennen. Einzelheiten können Sie Ziffer 7.3 entnehmen.