Können Sie im Schadenfall Leistungen aus mehreren Verträgen beanspruchen, verlangt die Tierkrankenversicherung der Degenia eine unverzügliche Mitteilung – mit Angabe des anderen Versicherers. So erfahren Sie, welche Pflichten Sie bei einer bestehenden Doppelversicherung erfüllen müssen.
Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im Versicherungsfall auch eine andere Versicherung in Anspruch nehmen können?
- Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen.
- In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzugeben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie für Ihr Tier neben der Degenia noch eine weitere Versicherung, aus der im Schadenfall ebenfalls eine Leistung möglich wäre, dann sollten Sie das ohne schuldhaftes Zögern melden. Dabei nennen Sie, um welchen anderen Versicherer es sich handelt. Diese Angabe hilft, die Leistungen zwischen den beteiligten Versicherern korrekt zuzuordnen.
Häufige Fragen
Wann muss ich eine andere Versicherung melden?
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen.
Welche Angaben gehören in die Mitteilung?
In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzugeben.
Wie schnell muss ich die Mitteilung machen?
Die Mitteilung muss unverzüglich erfolgen.
Betrifft die Mitteilungspflicht jeden Versicherungsfall?
Sie besteht immer dann, wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen können.