Wann greift der Schutz? In der Tierkrankenversicherung der Degenia beginnt der Versicherungsschutz zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – vorausgesetzt, der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Fälligkeit gezahlt und die geltende Wartezeit ist abgelaufen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen, jedoch nicht vor Ablauf der jeweils geltenden Wartezeit für Versicherungsfälle (Ziffer 2.2).
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet grundsätzlich an dem Datum, das in Ihrem Versicherungsschein steht. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig nach Fälligkeit begleichen. Zusätzlich gilt: Vor Ablauf der jeweils vereinbarten Wartezeit besteht für Versicherungsfälle noch kein Schutz.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Welche Voraussetzung muss ich für den Beginn erfüllen?
Sie müssen den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen.
Besteht der Schutz sofort für alle Versicherungsfälle?
Nein. Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor Ablauf der jeweils geltenden Wartezeit für Versicherungsfälle (Ziffer 2.2).
Wo finde ich den maßgeblichen Zeitpunkt für den Beginn?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020