Nach einem Versicherungsfall in der Tierkrankenversicherung der Degenia haben sowohl Sie als auch der Versicherer ein Kündigungsrecht – etwa nach einer erbrachten Leistung oder einer Klage. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, wann die Kündigung wirksam wird und ab wann der Versicherer auf sein Kündigungsrecht verzichtet.
Wann ist eine Kündigung nach einem Versicherungsfall möglich?
Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Frist für die Kündigung:
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform zugegangen sein.
Wirksamkeit bei Ihrer Kündigung:
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres.
Wirksamkeit bei Kündigung durch den Versicherer:
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Mit Beginn des vierten Versicherungsjahres (Ziffer 9.4) verzichten wir als Versicherer auf unser Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schadenfall dürfen beide Seiten den Vertrag beenden. Kündigen Sie selbst, endet der Vertrag sofort mit Zugang – oder auf Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt. Kündigt der Versicherer, wird das erst einen Monat später wirksam. Ab dem vierten Versicherungsjahr verzichtet der Versicherer darauf, aus Anlass eines Versicherungsfalls zu kündigen.
Häufige Fragen
Wann darf ich nach einem Versicherungsfall kündigen?
Sie oder der Versicherer können den Vertrag durch Kündigung beenden, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht hat oder Sie Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Leistung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform zugegangen sein.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Ihre Kündigung wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres.
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung durch den Versicherer wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Kann der Versicherer immer nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nein. Mit Beginn des vierten Versicherungsjahres (Ziffer 9.4) verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall.