Bei der Tierkrankenversicherung der Degenia sind bestimmte Leistungen rund um Trächtigkeit und Geburt geregelt: Kosten für Operationen im Zusammenhang mit dem Decken oder einer Scheinträchtigkeit werden nicht übernommen, während die Operationskosten für einen medizinisch notwendigen Kaiserschnitt einmalig je versichertes Tier abgesichert sind.
Es gilt Folgendes für Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt:
- Nicht übernommen werden die Kosten für Operationen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehandlung) von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Decken oder der Scheinträchtigkeit stehen.
- Versichert sind einmalig je versichertes Tier die Operationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kaiserschnitt entstehen, der wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist.
Was bedeutet das konkret?
Rund um Trächtigkeit und Geburt gibt es zwei unterschiedliche Regelungen: Eingriffe, die mit dem Decken oder einer Scheinträchtigkeit zusammenhängen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Kommt es hingegen bei der Geburt zu Komplikationen und ist ein Kaiserschnitt aus tierärztlicher Sicht erforderlich, sind die dafür anfallenden Operationskosten einmalig je versichertes Tier abgedeckt.
Häufige Fragen
Werden Operationskosten im Zusammenhang mit dem Decken übernommen?
Nein. Kosten für Operationen einschließlich Voruntersuchung und Nachbehandlung von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Decken stehen, werden nicht übernommen.
Sind Operationen im Zusammenhang mit einer Scheinträchtigkeit versichert?
Nein. Operationen, die im Zusammenhang mit der Scheinträchtigkeit stehen, sind inklusive Voruntersuchung und Nachbehandlung vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Ist ein Kaiserschnitt bei Geburtskomplikationen abgesichert?
Ja. Versichert sind die Operationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kaiserschnitt entstehen, der wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist.
Wie oft wird ein notwendiger Kaiserschnitt übernommen?
Die Operationskosten für einen veterinärmedizinisch notwendigen Kaiserschnitt sind einmalig je versichertes Tier abgedeckt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020