Vor Vertragsabschluss verlangt die Degenia Tierkrankenversicherung, dass Sie alle bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzeigen, nach denen in Textform gefragt wurde. Wer diese Anzeigepflicht trägt, bis wann sie gilt und was passiert, wenn eine andere Person die Fragen beantwortet, erfahren Sie hier.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir:
- nach Ihrer Vertragserklärung,
- aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen.
Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet.
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Bevor Sie Ihren Vertrag beantragen, sollten Sie alle Fragen, die Ihnen der Versicherer in Textform stellt, ehrlich und lückenlos beantworten. Es geht dabei um Umstände, die für die Entscheidung über den Vertragsabschluss wichtig sind. Beantwortet jemand anderes diese Fragen für Sie, wird sein Wissen und Verhalten so behandelt, als wäre es Ihr eigenes.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich gefahrerhebliche Umstände anzeigen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen, nach denen in Textform gefragt wurde.
Was gilt als gefahrerheblicher Umstand?
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für die Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
Gilt die Anzeigepflicht auch nach meiner Vertragserklärung?
Ja. Die Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die nach Ihrer Vertragserklärung, aber noch vor Vertragsannahme in Textform gestellt werden.
Wer muss die Fragen beantworten, wenn das Operationsrisiko eine andere Person betrifft?
Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet.
Was gilt, wenn eine andere Person die Fragen für mich beantwortet?
Wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.