Bei der Tierkrankenversicherung der Degenia dürfen Rücktritt, Kündigung oder Vertragsänderung wegen einer Anzeigepflichtverletzung nur unter klaren Voraussetzungen ausgeübt werden – etwa nach vorherigem Hinweis in Textform, innerhalb einer Monatsfrist und begrenzt durch feste Ausschlussfristen von fünf beziehungsweise zehn Jahren.
Hinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung:
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
Kenntnis des Umstands:
Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Monatsfrist zur Geltendmachung:
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen.
Angabe der Umstände:
Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Monatsfrist noch nicht verstrichen ist.
Erlöschen der Rechte:
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf einen Vertrag nicht ohne Weiteres wegen falscher oder fehlender Angaben rückgängig machen, kündigen oder ändern. Zuvor muss er Sie in Textform auf die möglichen Folgen hingewiesen haben. Kannte er den betreffenden Umstand bereits, entfallen diese Rechte. Außerdem muss der Versicherer schnell handeln: Er hat nach Kenntnis nur einen Monat Zeit. Zusätzlich verlieren sich die Rechte nach einigen Jahren ganz.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer wegen einer Anzeigepflichtverletzung überhaupt reagieren?
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung bestehen nur, wenn Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen wurden.
Innerhalb welcher Frist müssen diese Rechte geltend gemacht werden?
Die Rechte können nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt.
Was gilt, wenn der Versicherer den Umstand bereits kannte?
Dann bestehen keine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
Nach welcher Zeit erlöschen die Rechte des Versicherers?
Die Rechte erlöschen nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht beträgt die Frist zehn Jahre. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf der Frist eingetreten, können die Rechte auch danach geltend gemacht werden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020