Bei der Tierkrankenversicherung der Degenia kann der Versicherer den Vertrag anfechten, wenn die Annahmeentscheidung durch bewusst und gewollt unrichtige oder unvollständige Angaben beeinflusst wurde. Was das für den bereits gezahlten Beitrag bedeutet, erfahren Sie hier.
Der Versicherer kann den Vertrag auch anfechten, falls seine Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
Im Fall der Anfechtung steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn beim Abschluss der Versicherung absichtlich falsche oder lückenhafte Angaben gemacht wurden und der Versicherer den Vertrag nur deshalb angenommen hat, darf er den Vertrag anfechten. Bereits verstrichene Vertragszeit wird dabei über den entsprechenden Beitragsanteil ausgeglichen, der beim Versicherer verbleibt.
Häufige Fragen
Wann kann der Vertrag angefochten werden?
Der Versicherer kann den Vertrag anfechten, falls seine Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
Was passiert mit dem Beitrag im Fall der Anfechtung?
Dem Versicherer steht der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Genügen versehentlich falsche Angaben für eine Anfechtung?
Die Anfechtung setzt voraus, dass die Annahmeentscheidung durch die unrichtigen oder unvollständigen Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020