Verletzt du in der Tierkrankenversicherung der Degenia eine Obliegenheit, kann das deine Leistung kosten: Bei Vorsatz entfällt sie ganz, bei grober Fahrlässigkeit wird sie je nach Verschulden gekürzt – und unter bestimmten Voraussetzungen droht sogar die fristlose Kündigung des Vertrags.
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht:
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind.
Im Einzelnen gilt:
- Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
- Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Unser Kündigungsrecht:
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Ziffer 7.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen.
Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte auf uns über und welche Obliegenheit müssen Sie dabei beachten?
Was bedeutet das konkret?
Halten Sie sich nicht an Ihre vertraglichen Pflichten, kann das Folgen für die Leistung haben. Wie stark diese ausfallen, hängt davon ab, wie schwer das Verschulden wiegt – von voller Leistung über Kürzung bis hin zum vollständigen Wegfall. In bestimmten Fällen kann der Versicherer den Vertrag zusätzlich kündigen. Können Sie nachweisen, dass sich die Pflichtverletzung nicht ausgewirkt hat, bleibt der Anspruch bestehen.
Häufige Fragen
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit?
Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, ist der Versicherer nicht leistungspflichtig.
Was gilt bei grob fahrlässiger Verletzung?
Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer berechtigt, die Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird die Leistung nicht gekürzt.
Bleibt der Anspruch trotz Verschulden bestehen?
Auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht bei arglistiger Verletzung.
Wann kann der Versicherer den Vertrag kündigen?
Verletzen Sie eine vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllende Obliegenheit, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen – nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Verletzung. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020