In der Tierkrankenversicherung der Degenia wird der erste oder einmalige Beitrag nach Erhalt des Versicherungsscheins unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen fällig. Wer verspätet zahlt, muss mit einem späteren Beginn des Versicherungsschutzes und einem möglichen Rücktritt vom Vertrag rechnen – es sei denn, die Verspätung ist nicht selbst verschuldet.
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung:
Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes:
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Zahlung bei abweichendem Versicherungsschein:
Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktritt:
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Was bedeutet das konkret?
Nach Erhalt Ihres Versicherungsscheins sollten Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zeitnah begleichen. Zahlen Sie zu spät, verschiebt sich in der Regel auch der Start des Versicherungsschutzes, und der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten. Können Sie nachweisen, dass Sie die Verspätung nicht selbst zu verantworten haben, gilt der Schutz dennoch ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Häufige Fragen
Wann ist der erste oder einmalige Beitrag fällig?
Nach Erhalt des Versicherungsscheins wird der Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben, ist der Beitrag nach Ablauf der 14 Tage unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
Was passiert, wenn ich den Erstbeitrag verspätet zahle?
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Darauf muss der Versicherer Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
Was gilt, wenn ich die Verspätung nicht verschuldet habe?
Weisen Sie nach, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. Auch ein Rücktritt vom Vertrag ist dann nicht möglich.
Kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten?
Ja. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Was gilt, wenn der Versicherungsschein von meinem Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020