Bei der Degenia Tierkrankenversicherung folgt die Prüfung der Beiträge festen Regeln: Es gelten die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik, Veränderungen der Schaden- und Kostenentwicklung dürfen berücksichtigt werden, und eine Beitragsanpassung allein zur Gewinnsteigerung ist ausgeschlossen.
Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende Regeln:
- Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an.
- Wir sind berechtigt, Veränderungen der seit der letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich eingetretenen Schaden- und Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Bei steigenden Kosten berücksichtigen wir nur – bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare – Erhöhungen der Verwaltungskosten, höhere Regulierungskosten für Schadensfälle, inflationär bedingte Preissteigerungen und Steuererhöhungen. Eine Anpassung der Beiträge aus Gründen der Gewinnsteigerung o. Ä. kommt nicht in Betracht.
- Wir sind berechtigt, auch statistische Erkenntnisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen Treuhänders zu berücksichtigen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Beiträge überprüft werden, geschieht das nach anerkannten fachlichen Grundsätzen. Der Versicherer darf dabei berücksichtigen, wie sich Schäden und Kosten seit der letzten Festsetzung entwickelt haben – allerdings nur bestimmte, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Kostensteigerungen. Eine Anpassung allein zur Steigerung des Gewinns ist ausgeschlossen. Ergänzend können statistische Erkenntnisse der Branche und die Prüfung durch einen unabhängigen Treuhänder einfließen.
Häufige Fragen
Nach welchen Grundsätzen werden die Beiträge geprüft?
Es werden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik angewendet.
Welche Kostensteigerungen dürfen bei der Prüfung berücksichtigt werden?
Bei steigenden Kosten werden nur bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Erhöhungen berücksichtigt: höhere Verwaltungskosten, höhere Regulierungskosten für Schadensfälle, inflationär bedingte Preissteigerungen und Steuererhöhungen.
Dürfen Beiträge zur Gewinnsteigerung angepasst werden?
Nein. Eine Anpassung der Beiträge aus Gründen der Gewinnsteigerung oder Ähnlichem kommt nicht in Betracht.
Welche externen Erkenntnisse können in die Prüfung einfließen?
Berücksichtigt werden können statistische Erkenntnisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. sowie Ermittlungen eines gegebenenfalls beauftragten unabhängigen Treuhänders.