Bei der Tierkrankenversicherung der Degenia werden Geldleistungen erst dann erbracht, wenn die notwendigen Erhebungen abgeschlossen sind. Erst nach Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht erfolgt die Auszahlung.
Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung der Leistung erfolgt nicht sofort, sondern erst dann, wenn geprüft wurde, ob und in welchem Umfang eine Leistungspflicht besteht. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, wird die Geldleistung fällig.
Häufige Fragen
Wann wird die Geldleistung fällig?
Die Geldleistung wird erbracht, nachdem die Erhebungen abgeschlossen sind, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht notwendig sind.
Warum erfolgt die Auszahlung nicht sofort?
Vor der Auszahlung müssen zunächst die notwendigen Erhebungen abgeschlossen werden, um den Versicherungsfall und den Umfang der Leistungspflicht festzustellen.
Was wird vor der Auszahlung geprüft?
Geprüft wird das Vorliegen des Versicherungsfalls sowie der Umfang der Leistungspflicht.