In der Tierkrankenversicherung der Degenia werden Folgebeiträge zum vereinbarten Zeitpunkt fällig. Wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät auch ohne Mahnung in Verzug. Nach einer gesetzten Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen drohen Verlust des Versicherungsschutzes und eine fristlose Kündigung – wie eine spätere Zahlung den Vertrag noch retten kann, erfahren Sie hier.
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung:
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Verzug:
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist (Ziffer 10.3.3).
Zahlungsfrist:
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält:
- Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
- die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 10.3.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung:
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag nicht bezahlt haben,
- besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz.
- können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten.
Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.
Was bedeutet das konkret?
Zahlen Sie Ihre laufenden Beiträge pünktlich zum vereinbarten Termin. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kommen Sie automatisch in Verzug – eine Mahnung ist dafür nicht zwingend nötig. Der Versicherer kann Ihnen anschließend schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Wird auch dann nicht gezahlt, kann der Schutz entfallen und der Vertrag gekündigt werden. Eine spätere Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung kann den Vertrag noch fortbestehen lassen – für die Zwischenzeit besteht jedoch kein Schutz.
Häufige Fragen
Wann werden die Folgebeiträge fällig?
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Gerate ich auch ohne Mahnung in Verzug?
Ja. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung erhalten haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Wie lange muss die gesetzte Zahlungsfrist mindestens sein?
Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Der Versicherer kann Ihnen diese Frist auf Ihre Kosten in Textform setzen (Mahnung).
Was passiert, wenn ich nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht zahle?
Ab diesem Zeitpunkt besteht bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, und der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Kann der Vertrag nach einer Kündigung fortbestehen?
Wenn Sie nach der Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020