Bei der Tierkrankenversicherung der Degenia werden die Beiträge mindestens einmal im Kalenderjahr überprüft, um festzustellen, ob sie beibehalten oder angepasst werden müssen. So bleiben die Beiträge sachgerecht berechnet und die Leistungen dauerhaft erfüllbar.
Wir sind berechtigt, mindestens einmal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können oder eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung) vorgenommen werden muss.
Zweck der Prüfung:
- eine sachgemäße Berechnung der Beiträge sicherzustellen
- eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer schaut sich die Beiträge bei laufenden Verträgen regelmäßig an – mindestens einmal pro Jahr. Dabei wird geprüft, ob der Beitrag gleich bleiben kann oder ob er nach oben oder unten angepasst werden sollte. Hintergrund ist, dass die Beiträge korrekt kalkuliert bleiben und die vereinbarten Leistungen langfristig erbracht werden können.
Häufige Fragen
Wie oft werden die Beiträge geprüft?
Die Beiträge werden bei bestehenden Verträgen mindestens einmal im Kalenderjahr geprüft.
Kann sich der Beitrag durch die Prüfung ändern?
Ja. Im Rahmen der Prüfung kann der Beitrag beibehalten oder angepasst werden – das bedeutet eine Erhöhung oder eine Absenkung.
Warum werden die Beiträge überhaupt geprüft?
Zweck der Prüfung ist es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge und eine dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen.
Wer nimmt die Prüfung der Beiträge vor?
Der Versicherer ist berechtigt, die Prüfung bei bestehenden Verträgen vorzunehmen.