Bei der Tierkrankenversicherung der Degenia kann vor der Auszahlung der Versicherungsleistung ein Nachweis verlangt werden, dass eine andere Person, für deren Interesse die Versicherung abgeschlossen wurde, ihre Zustimmung zur Zahlung erteilt hat.
In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt Folgendes für die Zahlung der Entschädigung:
Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt hat.
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie die Versicherung im Interesse einer anderen Person abgeschlossen, kann der Versicherer vor der Auszahlung an Sie einen Nachweis verlangen. Dieser Nachweis belegt, dass die betreffende Person mit der Zahlung an Sie einverstanden ist.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer die Auszahlung von Bedingungen abhängig machen?
Ja. Der Versicherer kann vor Zahlung der Versicherungsleistung an Sie einen Nachweis verlangen, wenn Sie die Versicherung für das Interesse einer anderen Person abgeschlossen haben.
Welcher Nachweis kann verlangt werden?
Es kann der Nachweis verlangt werden, dass die andere Person, für deren Interesse Sie die Versicherung abgeschlossen haben, ihre Zustimmung erteilt hat.
Wann ist ein Zustimmungsnachweis relevant?
Der Nachweis ist relevant, wenn Sie die Versicherung nicht in Ihrem eigenen, sondern im Interesse einer anderen Person abgeschlossen haben.
Erfolgt die Zahlung ohne den verlangten Nachweis?
Der Versicherer kann den Nachweis der Zustimmung vor Zahlung der Versicherungsleistung verlangen. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020