Bei der Tierkrankenversicherung der Degenia läuft der Vertrag für die im Versicherungsschein angegebene Zeit und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, sofern keine rechtzeitige Kündigung in Textform vorliegt. Ab dem ersten Verlängerungsjahr ist eine tägliche Kündigung möglich, und ab dem vierten Versicherungsjahr verzichtet der Versicherer mit klar geregelten Ausnahmen auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung:
Er verlängert sich mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ablauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündigung in Textform zugegangen ist.
Vertragsbeendigung:
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit ist die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist nur zum Ablauf möglich.
Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie können den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt kündigen.
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres in Textform kündigen.
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht zum Ablauf durch uns:
Mit Beginn des vierten Versicherungsjahres (Ziffer 9.4) verzichten wir als Versicherer auf unser Kündigungsrecht zum jeweiligen Ablauftermin gemäß Ziffer 9.2 mit folgenden Ausnahmen:
- Wir können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin kündigen, wenn wir innerhalb eines Zeitrahmens von drei Monaten alle Versicherungsverträge der „Tier-Operationskostenversicherung" zu deren jeweiligen Ablauf kündigen (Aufgabe des Geschäftszweiges „Tier-Operationskostenversicherung").
- Kündigungsrecht wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach Ziffer 6;
- Kündigungsrecht wegen Nichtbeachtung von Obliegenheiten nach Ziffer 7 und
- Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung des Erst- bzw. Folgebeitrages sowie wegen Widerrufs der Lastschrifteinzugsermächtigung gemäß Ziffer 10.4.
Die vorstehenden Ausnahmen sind von unserem Kündigungsverzicht nicht betroffen und bleiben als Rechte für uns bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag gilt zunächst für die im Versicherungsschein genannte Zeit und läuft danach automatisch weiter, wenn niemand rechtzeitig kündigt. Anfangs ist eine Kündigung nur zum Ablauf möglich; sobald sich der Vertrag zum ersten Mal verlängert hat, können Sie ihn jederzeit in Textform beenden. Der Versicherer selbst hält sich ab dem vierten Versicherungsjahr grundsätzlich mit einer ordentlichen Kündigung zurück – bis auf einige klar benannte Ausnahmefälle.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen und verlängert sich danach stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn keine Kündigung in Textform zugeht.
Wann kann ich als Versicherungsnehmer kündigen?
Während der ursprünglich vereinbarten Laufzeit ist die Kündigung nur zum Ablauf möglich. Ab Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie täglich in Textform kündigen; der Vertrag endet dann mit Ablauf des Tages, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Eine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt in der Zukunft ist ebenfalls möglich.
Mit welcher Frist kann der Versicherer kündigen?
Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres in Textform kündigen.
Was bedeutet der Kündigungsverzicht ab dem vierten Versicherungsjahr?
Mit Beginn des vierten Versicherungsjahres verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungsrecht zum jeweiligen Ablauftermin. Ausgenommen sind die Aufgabe des Geschäftszweiges „Tier-Operationskostenversicherung", das Kündigungsrecht wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, wegen Nichtbeachtung von Obliegenheiten sowie wegen Nichtzahlung des Erst- bzw. Folgebeitrages oder Widerrufs der Lastschrifteinzugsermächtigung.
Was passiert bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020