In der Tierkrankenversicherung der Degenia ist das SEPA-Lastschriftmandat Geschäftsgrundlage des Vertrags: Ihr Konto muss zur Fälligkeit gedeckt sein, bei unverschuldet gescheitertem Einzug gilt die Zahlung nach Aufforderung noch als rechtzeitig, und beim Widerruf des Mandats besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Pflichten des Versicherungsnehmers
a) Voraussetzung und Geschäftsgrundlage für den Abschluss und den Fortbestand des Versicherungsvertrages ist, dass wir von Ihnen oder von einer anderen Person zum Einzug des jeweils fälligen Beitrages von Ihrem bzw. deren Bankkonto im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens ermächtigt wurden und diese Ermächtigung aufrechterhalten wird.
Zur Sicherstellung des erfolgreichen Beitragseinzugs im SEPA-Lastschriftverfahren haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrages eine ausreichende Deckung aufweist.
b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates:
Wird das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen, so können wir den Vertrag zum Ende des laufenden Versicherungsmonats außerordentlich kündigen.
Änderung des Zahlungsweges:
Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werdenden Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Sie sind zur Begleichung der rückständigen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert wurden.
Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Die Tierkrankenversicherung setzt voraus, dass die Beiträge per SEPA-Lastschrift eingezogen werden dürfen und dieses Mandat bestehen bleibt. Damit der Einzug klappt, sollte auf dem Konto zum Fälligkeitstermin genug Guthaben vorhanden sein. Scheitert eine Abbuchung ohne Ihr Verschulden, haben Sie nach einer schriftlichen Aufforderung noch Zeit, rechtzeitig zu zahlen. Widerrufen Sie das Mandat, kann der Vertrag außerordentlich enden, und bei geplatzten Lastschriften kann ein anderer Zahlungsweg sowie eine Erstattung von Bankgebühren verlangt werden.
Häufige Fragen
Ist das SEPA-Lastschriftmandat für den Vertrag zwingend?
Ja. Voraussetzung und Geschäftsgrundlage für Abschluss und Fortbestand des Vertrages ist, dass eine Ermächtigung zum Einzug des fälligen Beitrages im SEPA-Lastschriftverfahren erteilt wurde und aufrechterhalten wird.
Was passiert, wenn eine Abbuchung ohne mein Verschulden scheitert?
Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
Welche Folge hat der Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates?
Wird das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen, kann der Vertrag zum Ende des laufenden Versicherungsmonats außerordentlich gekündigt werden.
Kann bei einer geplatzten Lastschrift ein anderer Zahlungsweg verlangt werden?
Ja. Kann der Beitrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift zurückgegeben, kann die Beitragszahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens verlangt werden. Zur Zahlung auf einem alternativen Weg sind Sie erst nach einer Aufforderung in Textform verpflichtet.
Muss ich Bankgebühren für eine fehlgeschlagene Lastschrift tragen?
Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden.