In der Tierkrankenversicherung der Degenia darf der Beitrag angehoben werden, wenn die Prüfung höhere Beiträge als bisher ergibt. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis zu 5 % des Jahresbeitrages bleibt dabei zunächst unberücksichtigt und kann in Folgejahren vorgetragen werden.
Ergibt die Prüfung höhere Beiträge als die bisherigen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzuheben.
Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis zu 5 % des Jahresbeitrages bleibt unberücksichtigt, wobei wir in Folgejahren diese Grenze vortragen können.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Überprüfung ergibt, dass für Ihre Tierkrankenversicherung ein höherer Beitrag nötig ist, kann der Versicherer den Beitrag um diesen Unterschiedsbetrag erhöhen. Kleinere Anpassungen bis zu einer bestimmten Grenze führen zunächst nicht sofort zu einer Erhöhung, können aber später berücksichtigt werden.
Häufige Fragen
Wann darf der Beitrag erhöht werden?
Wenn die Prüfung höhere Beiträge als die bisherigen ergibt, ist der Versicherer berechtigt, den Beitrag um die Differenz anzuheben.
Ab welcher Höhe wird eine Anpassung berücksichtigt?
Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis zu 5 % des Jahresbeitrages bleibt unberücksichtigt.
Was passiert mit einem nicht berücksichtigten Anpassungsbedarf?
Der Versicherer kann die Grenze von bis zu 5 % des Jahresbeitrages in Folgejahren vortragen.
Um welchen Betrag darf der Beitrag angehoben werden?
Der Beitrag darf um die Differenz zwischen den bisherigen und den höheren, sich aus der Prüfung ergebenden Beiträgen angehoben werden.