Die Degenia Pferdehaftpflichtversicherung bündelt im Tarif T22 zahlreiche besondere Regelungen für private Risiken des Pferdehalters – von Umwelt-, Miet- und Auslandsschäden über Fohlen, Gnadenbrotpferde und Wolfsriss bis hin zu Neuwertentschädigung, Best-Leistungs-Garantie und Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit.
In der Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 Folgendes für besondere Regelungen für einzelne private Risiken des privaten Pferdehalters (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse):
- Allgemeines Umweltrisiko
- Abwässer/Rückstau- und Allmählichkeitsschäden
- Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden)
- Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
- Schäden im Ausland
- Vermögensschäden
- Besondere Regelungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Pferde
- Fohlen
- Risikobegrenzung für Gnadenbrotpferde
- Wolfsriss
- Neuwertentschädigung
- Bergungs- und Rettungskosten
- Gewerbliche Nutzung
- Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
- Keine Leistungseinschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung
- Vorversicherungsgarantie
- Best-Leistungs-Garantie
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif T22 fasst verschiedene Einzelbausteine zusammen, die für private Pferdehalter relevant sein können. Dazu zählen unter anderem der Umgang mit Umwelt-, Miet- und Auslandsschäden, Regelungen rund um Fohlen, Gnadenbrotpferde und Wolfsriss sowie zusätzliche Leistungen wie die Neuwertentschädigung oder die Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Für jeden dieser Punkte gelten eigene Bestimmungen zu Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und Ausschlüssen. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die jeweiligen Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche besonderen Risiken sind im Tarif T22 geregelt?
Geregelt sind unter anderem das allgemeine Umweltrisiko, Abwässer/Rückstau- und Allmählichkeitsschäden, Mietsachschäden, nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge und Anhänger, Schäden im Ausland sowie Vermögensschäden.
Sind Fohlen und Gnadenbrotpferde berücksichtigt?
Ja. Der Tarif enthält eigene Regelungen zu Fohlen sowie eine Risikobegrenzung für Gnadenbrotpferde.
Welche zusätzlichen Leistungen und Garantien sind vorgesehen?
Vorgesehen sind unter anderem Neuwertentschädigung, Bergungs- und Rettungskosten, Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit, keine Leistungseinschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung, eine Vorversicherungsgarantie und eine Best-Leistungs-Garantie.
Ist ein Wolfsriss erfasst?
Ja, der Wolfsriss ist als eigener Punkt unter den besonderen Regelungen aufgeführt.
Gelten für die einzelnen Risiken jeweils eigene Bestimmungen?
Ja. Für die einzelnen privaten Risiken gelten jeweils eigene Regelungen zu Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besonderen Ausschlüssen. Die Details hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.