In der Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia legt der Tarif T26 fest, welche Ansprüche beim Forderungsausfallrisiko nicht abgesichert sind – etwa Schäden an Kraftfahrzeugen, Immobilien, Tieren oder betrieblich genutzten Sachen sowie bestimmte Kosten und Forderungen, für die ein anderer Versicherer oder Sozialleistungsträger einzustehen hat.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an:
- Kraft-, Kraftfahrzeuganhänger, Luft- und Wasserfahrzeugen;
- Immobilien;
- Tieren;
- Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich eines Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen sind.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für:
- Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung (siehe jedoch Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß Abschnitt A 3-8 DEG-THV Pferd 2026);
- Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forderungsübergangs;
- Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden;
- Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz:
- ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat (z. B. der Schadensversicherer des Versicherungsnehmers) oder
- ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche von Dritten handelt.
Was bedeutet das konkret?
Das Forderungsausfallrisiko springt nicht bei jedem Schaden ein. Bestimmte Schadenarten – zum Beispiel an Fahrzeugen, Immobilien, Tieren oder beruflich beziehungsweise gewerblich genutzten Sachen – sind vom Schutz ausgenommen. Ebenso zahlt der Versicherer nicht für bestimmte Kosten und Forderungen sowie dann nicht, wenn bereits ein anderer Versicherer oder ein Sozialleistungsträger für den Schaden aufkommen muss. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Sind Schäden an Fahrzeugen und Immobilien beim Forderungsausfallrisiko mitversichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an Kraft-, Kraftfahrzeuganhänger, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie an Immobilien.
Werden Verzugszinsen und Vertragsstrafen erstattet?
Nein. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung. Zu beachten ist jedoch der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß Abschnitt A 3-8 DEG-THV Pferd 2026.
Was gilt, wenn ein anderer Versicherer für den Schaden zuständig ist?
Es besteht kein Anspruch aus Schäden, zu deren Ersatz ein anderer Versicherer (z. B. der Schadensversicherer des Versicherungsnehmers) oder ein Sozialversicherungsträger beziehungsweise Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat – auch nicht bei Rückgriffs-, Beteiligungsansprüchen oder ähnlichen Ansprüchen von Dritten.
Sind Schäden an Tieren vom Forderungsausfallrisiko ausgeschlossen?
Ja. Ansprüche wegen Schäden an Tieren sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind beruflich oder gewerblich genutzte Sachen abgedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich eines Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen sind.