In der Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia besteht im Tarif T26 Versicherungsschutz für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, im Vereinigten Königreich, in der Schweiz, in Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten – abweichend zur Grundregelung des Bedingungswerks.
Versicherungsschutz besteht – abweichend zu Abschnitt A 1-6.3 DEG-THV Pferd 2026 – für Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich von Schadenereignissen, die in einem der folgenden Länder eintreten:
- Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- Vereinigtes Königreich
- Schweiz
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn ein Schaden in einem der genannten Länder passiert. Dazu zählen die Länder der Europäischen Union sowie das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Diese Regelung gilt abweichend von der grundsätzlichen Bestimmung im Bedingungswerk.
Häufige Fragen
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, im Vereinigten Königreich, in der Schweiz, in Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten.
Welche Ansprüche sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich von Schadenereignissen in den genannten Ländern.
Weicht diese Regelung von anderen Bedingungen ab?
Ja, diese Regelung gilt abweichend zu Abschnitt A 1-6.3 DEG-THV Pferd 2026.
Ist die Schweiz vom Versicherungsschutz umfasst?
Ja, die Schweiz gehört zu den Ländern, in denen bei einem Schadenereignis Versicherungsschutz besteht.
Inhalte aus: DEG-THV Pferd 2026