Wird ein versichertes Pferd in der Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia durch einen bestätigten Wolfsriss innerhalb Deutschlands getötet, übernimmt der Versicherer den Wert des Tieres unmittelbar vor Ableben sowie die Kosten für Abholung und Beseitigung – je nach Tarifvariante bis zu 10.000 EUR.
Schäden durch Wolfsriss:
Wird das versicherte Tier innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch einen bestätigten Wolfsriss getötet, werden folgende Leistungen übernommen:
- der unmittelbar vor Ableben bestehende Wert des Tieres
- die Kosten für die Abholung und Beseitigung des Tieres
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf maximal – je Tarifvariante – je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Entschädigungsgrenzen je Tarifvariante:
- classic: nicht mitversichert
- premium: nicht mitversichert
- optimum: bis zu 10.000 EUR
Was bedeutet das konkret?
Stirbt das versicherte Pferd durch einen nachgewiesenen Wolfsangriff in Deutschland, kann der Versicherer den Wert des Tieres zum Zeitpunkt kurz vor dem Tod sowie die anfallenden Kosten für Abholung und Entsorgung erstatten. Ob und in welcher Höhe eine Leistung erfolgt, hängt von der gewählten Tarifvariante ab.
Häufige Fragen
Wann greift die Leistung bei einem Wolfsriss?
Die Leistung greift, wenn das versicherte Tier innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch einen bestätigten Wolfsriss getötet wird.
Welche Kosten werden übernommen?
Übernommen werden der unmittelbar vor Ableben bestehende Wert des Tieres sowie die Kosten für die Abholung und Beseitigung des Tieres.
In welcher Tarifvariante ist der Wolfsriss mitversichert?
In der Tarifvariante optimum ist der Wolfsriss bis zu 10.000 EUR mitversichert. In den Varianten classic und premium ist er nicht mitversichert.
Wie ist die Entschädigungsleistung begrenzt?
Die Entschädigungsleistung ist auf maximal – je Tarifvariante – je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.