In der Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia sind öffentlich-rechtliche Pflichten und Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) abgesichert – bei plötzlichen, unfallartigen Emissionen ebenso wie bei Schäden an geschützten Arten, Gewässern und Böden. Der Beitrag erläutert Umfang, Auslandsgeltung, Ausschlüsse und die Versicherungssummen je Tarifvariante.
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine:
- Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen;
- Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser;
- Schädigung des Bodens.
Versichert sind – abweichend zu Abschnitt A 1-3.1 DEG-THV Pferd 2026 – den Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages:
- die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind; oder
- die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Versichert sind darüber hinaus den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.
Ausland:
Versichert sind im Umfang von Abschnitt A 1-6.3 DEG-THV Pferd 2026 die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle. Versichert sind insoweit auch die den Versicherungsnehmer betreffenden Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Ausschlüsse:
a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. Abschnitt A 1-2.3 DEG-THV Pferd 2026 findet keine Anwendung.
b) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden:
- die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen;
- für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen können.
Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei:
- classic: bis zu 3.000.000 EUR
- premium: bis zu 3.000.000 EUR
- optimum: bis zu 5.000.000 EUR
Abschnitt A 3 Forderungsausfallrisiko
Was bedeutet das konkret?
Wenn durch das versicherte Risiko ein Umweltschaden entsteht – etwa an geschützten Arten, an Gewässern oder am Boden – und der Versicherungsnehmer per Gesetz zur Sanierung verpflichtet wird, greift dieser Schutz. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Schaden plötzlich und unfallartig eingetreten ist. Der Schutz gilt auch für bestimmte Fälle im EU-Ausland. Vorsätzliche Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften und Schäden, die anderweitig versichert sind, bleiben außen vor. Wie hoch die Entschädigung maximal ausfällt, hängt von der gewählten Tarifvariante ab.
Häufige Fragen
Was gilt als Umweltschaden nach dem USchadG?
Ein Umweltschaden ist die Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, die Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser sowie die Schädigung des Bodens.
Wann besteht Versicherungsschutz für die Sanierung?
Versichert sind Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung, soweit während der Wirksamkeit des Vertrages die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Ja. Versichert sind im Umfang von Abschnitt A 1-6.3 DEG-THV Pferd 2026 Versicherungsfälle im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) sowie Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche von Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von umweltschützenden Vorschriften oder Anordnungen verursacht haben, sowie Schäden durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Umwelteinwirkungen und Schäden, für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Schutz besteht oder hätte erlangt werden können.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist zugleich die Jahreshöchstentschädigung und beträgt in den Tarifvarianten classic und premium bis zu 3.000.000 EUR sowie in optimum bis zu 5.000.000 EUR.