Die Degenia Pferdehaftpflichtversicherung greift mit ihrer Forderungsausfalldeckung, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wird und dieser zahlungs- oder leistungsunfähig ist. So springt der Versicherer ein, wenn die Forderung gegen den Schädiger scheitert – inklusive Gewaltopferschutz bei vorsätzlichen Personenschäden.
Versicherungsschutz besteht in folgendem Fall:
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine gemäß Abschnitt A 1-2 DEG-THV Pferd 2026 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist.
Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).
Umfang der Leistungspflicht:
Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der in Abschnitt A 1 DEG-THV Pferd 2026 geregelten Tierhalter-Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte. Daher finden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung für die Person des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die für den Versicherungsnehmer gelten.
So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz:
- a) wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat
- oder
- b) wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Gewaltopferschutz:
In Erweiterung zu Abschnitt A 3-1.2 b) DEG-THV Pferd 2026 besteht für Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden auch dann Versicherungsschutz, wenn ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt (Gewaltopferschutz).
Entschädigungsgrenze nach Tarifvariante:
- classic: nicht mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung hilft, wenn Ihnen oder einer mitversicherten Person durch einen Dritten ein Schaden zugefügt wird und dieser den Schadensersatz nicht zahlen kann. Ist festgestellt, dass der Verursacher zahlungs- oder leistungsunfähig ist und die Forderung gegen ihn nicht durchsetzbar war, tritt der Versicherer ein – und zwar so, als hätte der Schädiger selbst eine vergleichbare Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Diese unverbindliche Lesehilfe ersetzt nicht die verbindlichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann greift die Forderungsausfalldeckung?
Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wird und dieser seiner Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil seine Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit festgestellt und die Durchsetzung der Forderung gescheitert ist.
In welchem Umfang leistet der Versicherer?
Der Versicherer leistet in dem Umfang, in dem der schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen der Tierhalter-Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers nach Abschnitt A 1 DEG-THV Pferd 2026 hätte. Es gelten dabei auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse, die für den Versicherungsnehmer gelten.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat oder wenn er den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Was bedeutet der Gewaltopferschutz?
In Erweiterung zu Abschnitt A 3-1.2 b) DEG-THV Pferd 2026 besteht für Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden auch dann Versicherungsschutz, wenn ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt.
In welchen Tarifvarianten ist die Deckung enthalten?
Die Forderungsausfalldeckung ist in den Varianten premium und optimum mitversichert. In der Variante classic ist sie nicht mitversichert.