Die Forderungsausfalldeckung der Degenia Pferdehaftpflichtversicherung greift bis zur Höhe der titulierten Forderung und unterscheidet sich je nach Tarifvariante classic, premium und optimum – mit Entschädigungsgrenzen bis zu 40.000.000 EUR, Mindestschadenregelungen und einer Jahreshöchstersatzleistung.
Umfang der Forderungsausfalldeckung:
Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen – je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 20.000.000 EUR
- optimum: bis zu 40.000.000 EUR
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 15.000.000 EUR
- optimum: bis zu 15.000.000 EUR
Die Jahreshöchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Summe.
Mindestschaden je gewählter Tarifvariante:
- classic: nicht mitversichert
- premium: ab 500 EUR
- optimum: ohne Mindestschaden
Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn ein Schaden entstanden ist, für den ein Dritter haften müsste, dieser aber nicht zahlen kann. Wie hoch der Schutz ausfällt, hängt davon ab, welche Tarifvariante gewählt wurde: In der classic-Variante ist diese Leistung nicht enthalten, während premium und optimum unterschiedlich hohe Entschädigungsgrenzen und Regelungen zum Mindestschaden vorsehen. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung, begrenzt auf die je nach Tarifvariante vereinbarten Versicherungssummen.
Welche Entschädigungsgrenzen gelten je Tarifvariante?
In der classic-Variante ist die Forderungsausfalldeckung nicht mitversichert. In premium gilt eine Grenze bis zu 20.000.000 EUR, in optimum bis zu 40.000.000 EUR. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall gelten in premium und optimum jeweils bis zu 15.000.000 EUR.
Gibt es einen Mindestschaden?
Das hängt von der Tarifvariante ab: In classic nicht mitversichert, in premium ab 500 EUR, in optimum ohne Mindestschaden.
Wie hoch ist die Jahreshöchstersatzleistung?
Die Jahreshöchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vereinbarten Summe.
Hat der schadensersatzpflichtige Dritte Rechte aus diesem Vertrag?
Nein. Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.