In der Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia sind neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstehen, im Umfang des bestehenden Vertrages sofort mitversichert – die sogenannte Vorsorgeversicherung. Wichtig sind dabei die Anzeigepflicht innerhalb eines Monats, die Beitragsregelung sowie die je nach Tarifvariante geltenden Höchstsummen und die klar definierten Ausnahmen.
Grundsatz:
- Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.
Anzeigepflicht:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Versicherungsfall vor Anzeige des neuen Risikos:
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Beitrag für das neue Risiko:
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Höhe des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A 1-9.1 Absatz 4 auf den Betrag – je nach gewählter Tarifvariante – von maximal folgenden Summen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall begrenzt:
- classic: 10.000.000 EUR
- premium: 20.000.000 EUR
- optimum: 40.000.000 EUR
Höchstens jedoch maximal – je nach gewählter Tarifvariante – folgende Summen für Personenschäden je geschädigter Person:
- classic: 10.000.000 EUR
- premium: 15.000.000 EUR
- optimum: 15.000.000 EUR
Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist der Versicherungsschutz auf das Zweifache dieser Summe begrenzt.
Ausnahmen – die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:
- (a) aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- (b) aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- (c) die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen – mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Hunden;
- (d) die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- (e) aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Entsteht nach Vertragsabschluss ein neues Risiko, greift der Versicherungsschutz zunächst automatisch im Umfang des bestehenden Vertrages. Wichtig ist, dass das neue Risiko nach Aufforderung fristgerecht gemeldet und der Beitrag geklärt wird – andernfalls kann der Schutz rückwirkend wegfallen. Bis zur Einigung gelten je nach Tarifvariante festgelegte Höchstsummen. Für bestimmte Bereiche, etwa zulassungspflichtige Fahrzeuge oder berufliche Tätigkeiten, gilt die Vorsorgeversicherung nicht.
Häufige Fragen
Sind neu entstehende Risiken automatisch versichert?
Ja. Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.
Innerhalb welcher Frist muss ein neues Risiko angezeigt werden?
Nach Aufforderung des Versicherers muss jedes neue Risiko innerhalb eines Monats angezeigt werden. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn die Anzeige unterlassen wird?
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Wie hoch ist der Versicherungsschutz bis zur Einigung?
Je nach Tarifvariante gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall maximal: classic 10.000.000 EUR, premium 20.000.000 EUR, optimum 40.000.000 EUR. Für Personenschäden je geschädigter Person gilt höchstens: classic 10.000.000 EUR, premium 15.000.000 EUR, optimum 15.000.000 EUR.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Sie gilt unter anderem nicht für zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, für Bahnen, für versicherungs- oder deckungsvorsorgepflichtige Risiken (außer versicherungspflichtige Hunde), für kurzfristig zu versichernde Risiken unter einem Jahr sowie für betriebliche, berufliche, dienstliche und amtliche Tätigkeiten.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023