Wird der Versicherungsschutz in der Tierkrankenversicherung der Degenia nachträglich erweitert und ist deshalb eine erneute Risikoprüfung nötig, gelten die Regelungen zu den Obliegenheiten entsprechend – hier erfahren Sie, was das für Ihre Angaben und Pflichten bedeutet.
Die Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.
- Ihre Obliegenheiten
Was bedeutet das konkret?
Möchten Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz später ausweiten, kann dafür eine neue Prüfung des Risikos notwendig sein. In diesem Fall greifen die bereits für den ursprünglichen Vertragsabschluss vorgesehenen Regelungen zu Ihren Obliegenheiten in gleicher Weise.
Häufige Fragen
Wann ist bei einer Erweiterung des Versicherungsschutzes eine erneute Risikoprüfung erforderlich?
Eine erneute Risikoprüfung kann erforderlich sein, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird.
Welche Regelungen gelten bei einer nachträglichen Erweiterung des Versicherungsschutzes?
Die Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.
Betreffen die Regelungen auch meine Obliegenheiten?
Ja, im Zusammenhang mit der Erweiterung des Versicherungsschutzes und der erneuten Risikoprüfung sind Ihre Obliegenheiten zu beachten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020