Die Degenia Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt in der Sparte Gewässerschäden (außer Anlagenrisiko) die gesetzliche Haftpflicht für nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit – inklusive Grundwasser. Erfahren Sie, welche Lagermengen, Versicherungssummen, Rettungskosten und Ausschlüsse je nach Tarifvariante classic, premium und optimum gelten.
Versicherter Umfang:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt.
Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Anlagen bis – gemäß Tarifvariante – Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter – gemäß Tarifvariante – nicht übersteigt.
Tarifvariante – Versicherungsschutz:
- classic: 50 l/kg, max. 300 l/kg
- premium: 100 l/kg, max. 1.000 l/kg
- optimum: 250 l/kg, max. 1.000 l/kg
Wenn mit den Anlagen die o. g. Beschränkungen überschritten werden, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A 1-9).
Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme):
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt auf – je Tarifvariante – pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall.
- classic: 3 Mio. EUR
- premium: 3 Mio. EUR
- optimum: 5 Mio. EUR
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe.
Rettungskosten:
Der Versicherer übernimmt:
- a) Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie
- b) außergerichtliche Gutachterkosten.
Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen.
Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.
Ausschlüsse:
a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von den dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
- findet keine Anwendung,
b) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweislich
- auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder
- unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen beruhen.
Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
Was bedeutet das konkret?
Verunreinigt Ihr Pferd oder eine damit zusammenhängende Situation ein Gewässer oder das Grundwasser, springt die Versicherung für die gesetzliche Haftpflicht ein und behandelt dabei Vermögensschäden wie Sachschäden. Wie viel gelagerter Stoff mitversichert ist, wie hoch die Versicherungssumme ausfällt und welche Kosten für Rettungsmaßnahmen getragen werden, hängt von der gewählten Tarifvariante (classic, premium oder optimum) ab. In bestimmten Fällen – etwa bei vorsätzlichem Verstoß gegen Gewässerschutzvorschriften oder bei Krieg und höherer Gewalt – besteht kein Schutz.
Häufige Fragen
Was ist bei Gewässerschäden versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers. Vermögensschäden werden dabei wie Sachschäden behandelt.
Welche Lagermengen sind je Tarifvariante mitversichert?
Bei classic gilt der Schutz bis 50 l/kg Inhalt und max. 300 l/kg Gesamtfassungsvermögen, bei premium bis 100 l/kg und max. 1.000 l/kg sowie bei optimum bis 250 l/kg und max. 1.000 l/kg. Werden diese Beschränkungen überschritten, entfällt der Versicherungsschutz und es gelten die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A 1-9).
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Leistung je Versicherungsfall beträgt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei classic und premium jeweils 3 Mio. EUR sowie bei optimum 5 Mio. EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe.
Werden Rettungskosten übernommen?
Ja, der Versicherer übernimmt Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens (Rettungskosten), auch erfolglose, sowie außergerichtliche Gutachterkosten – insoweit sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Kosten werden auch darüber hinaus übernommen.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Ausgeschlossen sind Ansprüche von Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von Gewässerschutzvorschriften oder behördlichen Anordnungen herbeigeführt haben. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden aus Kriegsereignissen, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder hoheitlichen Verfügungen sowie durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023