In der Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T22 ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere versichert – bei besonderer Vereinbarung auch für benannte Mithalter und Miteigentümer. Erfahren Sie, welche Eigenschaften und Tätigkeiten abgedeckt sind und was bei der Prämienberechnung zu beachten ist.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
Sofern besonders vereinbart – und nicht bereits mitversichert – gilt diese Versicherung auch für benannte Mithalter/-eigentümer.
Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergl. Zwecke finden diese Bestimmungen keine Anwendung.
Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung, die im Haushalt des Versicherungsnehmers vorhanden sind, müssen zur Prämienberechnung angegeben werden.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Versicherungsschein genannten Tiere. Weitere Personen, die als Mithalter oder Miteigentümer auftreten, können bei entsprechender Vereinbarung ebenfalls einbezogen sein, sofern sie nicht ohnehin schon mitversichert sind. Für eine Tierhaltung, die beruflichen, betrieblichen oder gewerblichen Zwecken dient, greifen diese Regelungen nicht. Zudem sollen für die Berechnung des Beitrags alle Tiere derselben Gattung im Haushalt angegeben werden.
Häufige Fragen
Wessen Haftpflicht ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
Sind auch Mithalter oder Miteigentümer abgesichert?
Sofern besonders vereinbart – und nicht bereits mitversichert – gilt die Versicherung auch für benannte Mithalter/-eigentümer.
Gilt der Schutz auch bei gewerblicher Tierhaltung?
Nein. Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecken finden diese Bestimmungen keine Anwendung.
Welche Tiere müssen zur Prämienberechnung angegeben werden?
Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung, die im Haushalt des Versicherungsnehmers vorhanden sind, müssen zur Prämienberechnung angegeben werden.
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