Wie die degenia Pferdehaftpflichtversicherung ihre Leistungen begrenzt, zeigt sich an der vereinbarten Versicherungssumme, der Regelung zum Serienschaden und einem möglichen Selbstbehalt. Erfahren Sie, wie mehrere Schäden als ein Versicherungsfall gelten, wie Prozess- und Rentenzahlungen anteilig getragen werden und wann der Versicherer für Mehraufwand nicht aufkommt.
Im Tarif T22 gilt für die Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Serienschaden, Selbstbeteiligung) Folgendes:
- Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
- Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Einfache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Serienschaden: Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln
beruhen.
Selbstbehalt: Falls besonders vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadensersatzleistung (Selbstbehalt).
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist der Versicherer auch in diesen Fällen zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Kosten und Prozesskosten:
- Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
- Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Rentenzahlungen: Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles.
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
Scheitern einer Erledigung: Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt je Schadenfall höchstens die vereinbarte Versicherungssumme – auch wenn mehrere Personen mitversichert sind. Innerhalb eines Versicherungsjahres steht die Summe grundsätzlich einmal zur Verfügung. Schäden, die auf derselben oder auf zusammenhängenden Ursachen beruhen, werden als ein einziger Fall behandelt (Serienschaden). Ist ein Selbstbehalt vereinbart, trägt der Versicherungsnehmer bei jedem Fall den festgelegten Anteil. Reicht die Summe nicht aus, werden Prozesskosten und Renten anteilig getragen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt – auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Was ist ein Serienschaden?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. Als Zeitpunkt gilt der erste dieser Fälle.
Muss ich einen Selbstbehalt tragen?
Nur falls besonders vereinbart. Dann beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadensersatzleistung. Der Versicherer bleibt, soweit nicht anders vereinbart, zur Abwehr unberechtigter Ansprüche verpflichtet.
Werden Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche.
Was gilt bei Rentenzahlungen an den Geschädigten?
Übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den verbleibenden Restbetrag, erstattet der Versicherer die Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente. Für die Berechnung gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023