Die Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia legt im Tarif T22 fest, welche Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind – von vorsätzlich herbeigeführten Schäden über Ansprüche der Versicherten untereinander bis hin zu Risiken durch Kraftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge oder die Übertragung elektronischer Daten. Hier finden Sie den vollständigen Überblick über die Allgemeinen Ausschlüsse.
In der Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für Allgemeine Ausschlüsse:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
- Ansprüche der Versicherten untereinander
- Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers und von wirtschaftlich verbundenen Personen
- Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsvertrag
- Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
- Asbest
- Gentechnik
- Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
- Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskriminierung
- Übertragung von Krankheiten
- Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen
- Strahlen
- Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
- Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze
- Wasserfahrzeuge
- Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten
Was bedeutet das konkret?
Die Allgemeinen Ausschlüsse legen fest, für welche Situationen und Risiken die Pferdehaftpflichtversicherung keinen Schutz bietet. Dazu zählen unter anderem vorsätzlich verursachte Schäden, Ansprüche zwischen den Versicherten selbst sowie Schäden von nahestehenden oder wirtschaftlich verbundenen Personen. Auch bestimmte Risikobereiche wie Asbest, Gentechnik, Strahlen oder Schäden im Zusammenhang mit Fahrzeugen und elektronischen Daten sind ausgenommen. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Regelungen des Tarifs.
Häufige Fragen
Sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden versichert?
Nein. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden gehören zu den Allgemeinen Ausschlüssen und sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Sind Ansprüche zwischen den Versicherten abgedeckt?
Nein. Ansprüche der Versicherten untereinander sind ausgeschlossen. Ebenso ausgenommen sind Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers und von wirtschaftlich verbundenen Personen.
Gilt der Schutz auch für Schäden durch Kraftfahrzeuge oder Wasserfahrzeuge?
Nein. Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger, Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze sowie Wasserfahrzeuge zählen zu den Allgemeinen Ausschlüssen.
Sind Schäden im Zusammenhang mit elektronischen Daten versichert?
Nein. Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Welche weiteren Risikobereiche sind ausgenommen?
Zu den Ausschlüssen zählen unter anderem Asbest, Gentechnik, Strahlen, die Übertragung von Krankheiten sowie Senkungen, Erdrutschungen und Überschwemmungen. Auch Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen sowie Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskriminierung sind ausgenommen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023