Die Degenia Pferdehaftpflichtversicherung im Tarif T22 sichert öffentlich-rechtliche Pflichten und Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz ab – etwa bei Schäden an geschützten Arten, Lebensräumen, Gewässern und Böden. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie der Schutz im EU-Ausland aussieht und welche Versicherungssummen je Tarifvariante vereinbart sind.
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine:
- Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
- Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
- Schädigung des Bodens.
Versichert sind – abweichend von A 1-3.1 – den Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages:
- die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
- die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Versichert sind darüber hinaus den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.
Ausland:
Versichert sind im Umfang von A 1-6.3 die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
Versichert sind insoweit auch die den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Ausschlüsse:
- a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. – findet keine Anwendung.
- b) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden.
Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei:
- Tarifvariante classic: 3 Mio. EUR
- Tarifvariante premium: 3 Mio. EUR
- Tarifvariante optimum: 5 Mio. EUR
Abschnitt A 3 Forderungsausfallrisiko
Was bedeutet das konkret?
Verursacht das Pferd oder Ihr versichertes Grundstück einen Umweltschaden – etwa an geschützten Tieren und Pflanzen, an Gewässern oder am Boden –, kann der Staat Sie zur Sanierung verpflichten. Dieser Baustein springt für solche gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungspflichten ein, wenn der Schaden plötzlich und ungewollt entstanden ist. Der Schutz gilt auch für Grundstücke, die Ihnen gehören oder die Sie gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen haben, sowie innerhalb des Geltungsbereichs der EU-Umwelthaftungsrichtlinie. Je nach gewählter Tarifvariante steht dafür eine bestimmte Höchstsumme bereit.
Häufige Fragen
Was gilt als Umweltschaden nach dem USchadG?
Als Umweltschaden gilt eine Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, eine Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser sowie eine Schädigung des Bodens.
Wann besteht Versicherungsschutz für die Sanierung von Umweltschäden?
Versicherungsschutz besteht für öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung, soweit während der Wirksamkeit des Vertrages die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Gilt der Schutz auch für gemietete oder gepachtete Grundstücke?
Ja. Versichert sind Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.
Besteht der Schutz auch im Ausland?
Versichert sind im Umfang von A 1-6.3 die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle. Ebenfalls versichert sind Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Wie hoch ist die Versicherungssumme je Tarifvariante?
Die Versicherungssumme, die zugleich die Jahreshöchstentschädigung ist, beträgt bei der Variante classic 3 Mio. EUR, bei premium 3 Mio. EUR und bei optimum 5 Mio. EUR.