Die Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia bietet im Tarif T22 Versicherungsschutz für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten – abweichend von der Standardregelung greift der Schutz somit im gesamten festgelegten geografischen Raum.
In der Pferdehaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für den räumlichen Geltungsbereich:
Versicherungsschutz besteht – abweichend von A 1-6.3 – für Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich von Schadenereignissen, die in einem der folgenden Länder eintreten:
- ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- die Schweiz
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst zusammen: Tritt ein versichertes Schadenereignis in einem der genannten Länder ein, greift der Versicherungsschutz für entsprechende Schadensersatzansprüche. Der räumliche Geltungsbereich umfasst damit die EU-Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Häufige Fragen
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten.
Für welche Ansprüche gilt der räumliche Geltungsbereich?
Er gilt für Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich der versicherten Schadenereignisse.
Weicht diese Regelung von der Standardregelung ab?
Ja, der Versicherungsschutz besteht abweichend von A 1-6.3.
Ist die Schweiz vom Versicherungsschutz erfasst?
Ja, neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind auch die Schweiz sowie Norwegen, Island und Liechtenstein erfasst.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023