In der Wohngebäudeversicherung der Degenia legt der Tarif T26 fest, dass Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind – und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Nicht versichert sind Schäden durch:
- Krieg
- kriegsähnliche Ereignisse
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion
- Aufstand
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif schließt Schäden aus, die im Zusammenhang mit kriegerischen oder inneren Unruhen stehen. Dazu zählen neben dem Krieg selbst auch kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion und Aufstand. Entscheidend ist dabei, dass dieser Ausschluss auch dann greift, wenn zusätzlich noch andere Ursachen an einem Schaden mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Sind Kriegsschäden in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Nein. Schäden durch Krieg sind nicht versichert.
Welche Ereignisse fallen unter den Kriegsausschluss?
Ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Gilt der Ausschluss auch, wenn weitere Ursachen mitgewirkt haben?
Ja. Der Ausschluss gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ist ein Bürgerkrieg oder Aufstand mitversichert?
Nein. Schäden durch Bürgerkrieg und Aufstand gehören zu den nicht versicherten Ereignissen.