Die Degenia Wohngebäudeversicherung erweitert im Rohrleitungsschutz die Leistung auf Ableitungsrohre außerhalb von Gebäuden und ersetzt frostbedingte sowie sonstige Bruchschäden an diesen Rohren – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer ist nachweislich zu deren Unterhaltung verpflichtet. Wie hoch die Entschädigung je Versicherungsfall ausfällt, erfahren Sie hier.
In Erweiterung zu Abschnitt A 4-4 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Ableitungsrohren der Wasserversorgung, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Dies gilt jedoch nur, soweit der Versicherungsnehmer nachweislich zur Unterhaltung dieser Rohre verpflichtet ist.
Die Entschädigung für die Erweiterte Rohrleitungsversicherung für Ableitungsrohre ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: bis zu 10.000 EUR
- premium: bis zu 10.000 EUR
- optimum: bis zu 10.000 EUR
Die Entschädigung je Tarifvariante ist einschließlich aller Kosten für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Zusätzlich zum Standardschutz können auch die Rohre abgesichert sein, die Abwasser vom versicherten Gebäude wegleiten und außerhalb des Gebäudes liegen. Ersetzt werden Bruchschäden – etwa durch Frost. Wichtig ist dabei, dass Sie für die Instandhaltung dieser Ableitungsrohre nachweislich zuständig sind. Die Höhe der Leistung ist pro Schadenfall und pro Versicherungsjahr gedeckelt.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind an Ableitungsrohren versichert?
Versichert sind außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Ableitungsrohren der Wasserversorgung, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Unter welcher Voraussetzung wird geleistet?
Die Leistung gilt nur, soweit der Versicherungsnehmer nachweislich zur Unterhaltung dieser Rohre verpflichtet ist.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
In den Tarifvarianten classic, premium und optimum ist die Entschädigung jeweils auf bis zu 10.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Gilt die Grenze pro Schaden oder pro Jahr?
Die Entschädigung je Tarifvariante ist einschließlich aller Kosten für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
Inhalte aus: DEG-VGB 2026