In der Wohngebäudeversicherung der Degenia leistet der Versicherer im Tarif T26 Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine plötzliche, unvorhergesehene und von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen – hier erfahren Sie, was als unvorhergesehen gilt.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vorhergesehen hat noch hätten vorhersehen können.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Wenn Ihren versicherten Sachen etwas passiert, das überraschend eintritt, nicht absehbar war und von außen auf die Sache einwirkt, springt die Versicherung ein. Das gilt für Zerstörung, Beschädigung und für das Abhandenkommen. „Unvorhergesehen“ meint dabei Schäden, die Sie tatsächlich nicht rechtzeitig kommen sahen und auch nicht hätten vorhersehen können. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind grundsätzlich versichert?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Was bedeutet „unvorhergesehen“?
Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vorhergesehen hat noch hätten vorhersehen können.
Ist auch das Abhandenkommen versicherter Sachen abgedeckt?
Ja, der Versicherer leistet auch, wenn versicherte Sachen durch eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache abhandenkommen.
Muss die Ursache von außen einwirken?
Ja, Voraussetzung ist eine von außen einwirkende Ursache, die zudem plötzlich und unvorhergesehen sein muss.