In der Degenia Wohngebäudeversicherung regelt der Tarif T26, was unter weiteren Grundstücksbestandteilen zu verstehen ist und unter welcher Voraussetzung diese mitversichert sind. Ein Blick auf die Definitionen zu Gebäuden, Gebäudebestandteilen, Gebäudezubehör und Terrassen sowie darauf, welche Sachen nicht versichert und welche zusätzlich versicherbar sind.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für weitere Grundstücksbestandteile – sofern vereinbart:
Abschnitt A 8 – Was versteht man unter Gebäuden, Gebäudebestandteilen, Gebäudezubehör, Terrassen und weiteren Grundstücksbestandteilen?
Welche Sachen sind nicht versichert und welche zusätzlich versicherbar?
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erklärt, wie die Degenia im Tarif T26 die verschiedenen versicherbaren Bestandteile eines Grundstücks einordnet. Dazu gehören die begrifflichen Abgrenzungen zwischen Gebäuden, Gebäudebestandteilen, Gebäudezubehör, Terrassen und weiteren Grundstücksbestandteilen. Weitere Grundstücksbestandteile sind dabei nur dann mitversichert, wenn dies vereinbart wurde. Zusätzlich wird unterschieden, welche Sachen nicht versichert sind und welche sich zusätzlich versichern lassen.
Häufige Fragen
Sind weitere Grundstücksbestandteile automatisch mitversichert?
Nein. Weitere Grundstücksbestandteile gelten im Tarif T26 der Degenia nur, sofern dies vereinbart ist.
In welchem Abschnitt sind die Begriffe definiert?
Die Definitionen zu Gebäuden, Gebäudebestandteilen, Gebäudezubehör, Terrassen und weiteren Grundstücksbestandteilen finden sich in Abschnitt A 8.
Welche Sachen können zusätzlich versichert werden?
Der Tarif unterscheidet zwischen Sachen, die nicht versichert sind, und solchen, die zusätzlich versicherbar sind. Welche das konkret sind, hängt vom jeweiligen Bedingungswerk ab.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für die Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif T26.