In der Wohngebäudeversicherung der Degenia ist Gebäudezubehör in den Tarifvarianten classic, premium und optimum mitversichert. Dazu zählen bewegliche Sachen im oder außen am Gebäude, die dessen Instandhaltung oder Zweckbestimmung dienen, sowie Müllboxen, Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Für Gebäudezubehör gilt je Tarifvariante folgende Entschädigungsgrenze:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
Als Gebäudezubehör gelten auch:
- Müllboxen
- Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück
Was bedeutet das konkret?
Gegenstände, die zum Betrieb und zur Pflege des versicherten Gebäudes gehören und entweder innen oder außen daran angebracht sind, zählen zum Gebäudezubehör. In allen drei Tarifvarianten – classic, premium und optimum – ist dieses Zubehör mitversichert. Auch typische Anlagen wie Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Grundstück fallen darunter.
Häufige Fragen
Ist Gebäudezubehör in allen Tarifvarianten mitversichert?
Ja. In den Tarifvarianten classic, premium und optimum ist Gebäudezubehör jeweils mitversichert.
Was zählt als Gebäudezubehör?
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
Sind Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen mitversichert?
Ja. Als Gebäudezubehör gelten auch Müllboxen, Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Müssen die Gegenstände am Gebäude angebracht sein?
Gebäudezubehör umfasst bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025