Ob Terrassen in der degenia Wohngebäudeversicherung abgesichert sind, hängt von der gewählten Tarifvariante ab – im Tarif T26 sind sie in den Varianten classic, premium und optimum jeweils mitversichert. Als Terrassen gelten dabei befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind.
In der Wohngebäudeversicherung der degenia gilt im Tarif T26 Folgendes für Terrassen:
Entschädigungsgrenze je Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind.
Was bedeutet das konkret?
Terrassen zählen in allen drei Tarifvarianten des Tarifs T26 zum versicherten Umfang. Gemeint sind damit befestigte Flächen am Gebäude, die dafür gedacht sind, sich draußen aufzuhalten. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben im jeweiligen Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Sind Terrassen im Tarif T26 mitversichert?
Ja. In den Tarifvarianten classic, premium und optimum sind Terrassen jeweils mitversichert.
Was gilt als Terrasse im Sinne der Bedingungen?
Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind.
Gibt es Unterschiede zwischen den Tarifvarianten bei Terrassen?
Nein. In classic, premium und optimum sind Terrassen gleichermaßen mitversichert.
Gilt in einer Variante eine besondere Entschädigungsgrenze für Terrassen?
In allen drei Varianten ist als Entschädigungsgrenze „mitversichert“ angegeben. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.