In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gelten Gewächshäuser mit einer Grundfläche bis zu 10 qm als Grundstücksbestandteile mitversichert, sofern sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Tarifvariante und vom Gebäudetyp ab – hier die Grenzen für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser im Überblick.
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-5 DEG-VGB 2026 gelten Gewächshäuser mit einer Grundfläche bis zu 10 qm als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
Entschädigungsgrenzen bei Ein- und Zweifamilienhäusern (je Versicherungsfall):
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 10.000 EUR
- optimum: mitversichert
Entschädigungsgrenzen bei Mehrfamilienhäusern (je Versicherungsfall):
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 500 EUR
- optimum: bis zu 1.000 EUR
Was bedeutet das konkret?
Ein kleineres Gewächshaus auf Ihrem Grundstück kann über die Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt sein, wenn seine Grundfläche 10 qm nicht überschreitet. Wie viel im Schadenfall erstattet wird, richtet sich danach, welche Tarifvariante Sie gewählt haben und ob es sich um ein Ein-/Zweifamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt. In der Variante classic ist ein Gewächshaus nicht eingeschlossen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Größe ist ein Gewächshaus mitversichert?
Gewächshäuser mit einer Grundfläche bis zu 10 qm gelten als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus?
In der Variante classic nicht mitversichert, in premium bis zu 10.000 EUR und in optimum mitversichert – jeweils je Versicherungsfall.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Mehrfamilienhaus?
In der Variante classic nicht mitversichert, in premium bis zu 500 EUR und in optimum bis zu 1.000 EUR – jeweils je Versicherungsfall.
Ist ein Gewächshaus in der Tarifvariante classic versichert?
Nein, in der Variante classic ist das Gewächshaus weder bei Ein- und Zweifamilienhäusern noch bei Mehrfamilienhäusern mitversichert.