Die Degenia Wohngebäudeversicherung deckt im Tarif T26 klar definierte Naturgefahren ab: Neben Sturm und Hagel sind auch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch berücksichtigt.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Naturgefahren:
- Sturm, Hagel;
- die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen sowie Vulkanausbruch.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif T26 der Wohngebäudeversicherung fasst unter dem Begriff Naturgefahren zum einen Sturm und Hagel zusammen. Zum anderen werden darüber hinaus weitere sogenannte Elementargefahren genannt, die durch besondere Naturereignisse entstehen können. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vollständigen Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Naturgefahren nennt der Tarif T26?
Genannt werden Sturm und Hagel sowie die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch.
Zählen Sturm und Hagel zu den Naturgefahren?
Ja, Sturm und Hagel werden im Tarif T26 ausdrücklich als Naturgefahren aufgeführt.
Was sind die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)?
Dazu gehören Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen sowie Vulkanausbruch.
Sind Schneedruck und Dachlawinen enthalten?
Ja, Schneedruck, Lawinen und Dachlawinen werden zu den weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) gezählt.