In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen nicht versichert – und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Was das konkret bedeutet, lesen Sie hier.
Ausschluss Kernenergie:
- Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
- Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Abschnitt A 3 – Was ist unter Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz und Explosion zu verstehen?
Welche Schäden sind darüber hinaus versichert?
Welche Schäden sind hier nicht versichert?
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die im Zusammenhang mit Kernenergie, nuklearer Strahlung oder radioaktiven Substanzen entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dieser Ausschluss greift auch dann, wenn weitere Ursachen an der Schadenentstehung mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Kernenergie versichert?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert.
Gilt der Ausschluss auch, wenn andere Ursachen mitgewirkt haben?
Ja. Der Ausschluss gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Welche Substanzen fallen unter diesen Ausschluss?
Der Ausschluss umfasst Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung sowie radioaktive Substanzen.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif T26.