In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind innerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, an Heizungs-, Klima-, Wasserlösch-, Berieselungs- und Regenentwässerungsanlagen mitversichert – in den Tarifvarianten classic, premium und optimum. Auch frostbedingte Bruchschäden an bestimmten Installationen wie Badeeinrichtungen und Heizkörpern sind eingeschlossen.
Versichert sind innerhalb von Gebäuden:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- der Regenentwässerung.
Tarifvariante – Entschädigungsgrenze:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Das setzt voraus, dass diese Rohre nach Abschnitt A 4-3.1 DEG-VGB 2026 kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler, Wärmepumpen oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Tarifvariante – Entschädigungsgrenze:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Tarifvariante – Entschädigungsgrenze:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Bruchschäden an Rohren und bestimmten Installationen, die sich innerhalb des Gebäudes befinden. Dazu zählen etwa geplatzte Wasserleitungen oder durch Frost beschädigte Heizkörper und Badeeinrichtungen. Der Bereich innerhalb des Gebäudes reicht bis zur Bodenplatte, wobei Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte grundsätzlich nicht eingeschlossen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In allen drei Tarifvarianten ist dieser Schutz enthalten.
Häufige Fragen
Welche Bruchschäden an Rohren sind innerhalb des Gebäudes versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, von Heizungs- oder Klimaanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie der Regenentwässerung.
Sind Badeeinrichtungen und Heizkörper mitversichert?
Ja, frostbedingte Bruchschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen samt Anschlussschläuchen sowie an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern, Wärmepumpen oder vergleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen sind mitversichert.
Was gilt als „innerhalb des Gebäudes“?
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten ebenfalls als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte versichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
In welchen Tarifvarianten ist der Schutz enthalten?
Die Bruchschäden innerhalb von Gebäuden sind in den Tarifvarianten classic, premium und optimum jeweils mitversichert.