Die Degenia Wohngebäudeversicherung übernimmt im Tarif T26 bei Nässeschäden die Kosten einer Leckortung – je nach Tarifvariante bis zu bestimmten Grenzen und selbst dann, wenn kein Versicherungsfall vorliegt. Zusätzlich sind Nässeschäden durch undichte Fugen oder Fliesen in Duschen und im Bereich von Badewannen abgedeckt, gestaffelt nach Tarifvariante sowie nach Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern.
Leckortungskosten:
In Erweiterung zu Abschnitt A 4-3 DEG-VGB 2026 ersetzt der Versicherer bei Nässeschäden die Kosten einer Leckortung, auch wenn sich kein Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen ereignet hat.
Die Entschädigung für Leckortungskosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: nicht mitversichert
- optimum: bis zu 1.000 EUR
Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen:
Abweichend zu Abschnitt A 4-5.9 DEG-VGB 2026 ersetzt der Versicherer innerhalb privat genutzter Wohnräume den Nässeschaden durch Eintritt von Leitungswasser in gefliesten und verfugten Bereichen innerhalb von Duschen oder im Bereich von Badewannen.
Die Entschädigung für Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen ist je Versicherungsfall bei Ein- und Zweifamilienhäusern begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 10.000 EUR
- optimum: mitversichert
Die Entschädigung für Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen ist je Versicherungsfall bei Mehrfamilienhäusern begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 1.000 EUR
- optimum: bis zu 5.000 EUR
Was bedeutet das konkret?
Tritt an Ihrem Gebäude Feuchtigkeit auf, kann die Suche nach der undichten Stelle (Leckortung) Kosten verursachen. Diese Kosten werden im Tarif optimum bis zu einer festgelegten Grenze übernommen – und zwar auch dann, wenn am Ende gar kein ersatzpflichtiger Schaden festgestellt wird. Darüber hinaus sind in bestimmten Tarifvarianten auch Feuchtigkeitsschäden abgedeckt, die durch undichte Fugen oder Fliesen in Duschen und rund um Badewannen entstehen. Wie hoch der Schutz ausfällt, hängt von der gewählten Tarifvariante und davon ab, ob es sich um ein Ein-/Zweifamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt.
Häufige Fragen
Werden Leckortungskosten auch ohne Versicherungsfall übernommen?
Ja. Bei Nässeschäden ersetzt der Versicherer die Kosten einer Leckortung, auch wenn sich kein Versicherungsfall im Sinne der Bedingungen ereignet hat.
In welcher Tarifvariante sind Leckortungskosten mitversichert?
In der Variante optimum sind Leckortungskosten je Versicherungsfall bis zu 1.000 EUR mitversichert. In den Varianten classic und premium sind sie nicht mitversichert.
Sind Nässeschäden durch undichte Fugen oder Fliesen abgedeckt?
Ja, innerhalb privat genutzter Wohnräume ersetzt der Versicherer Nässeschäden durch Eintritt von Leitungswasser in gefliesten und verfugten Bereichen innerhalb von Duschen oder im Bereich von Badewannen – je nach Tarifvariante und Gebäudetyp bis zu bestimmten Grenzen.
Wie hoch ist die Entschädigung für undichte Fugen oder Fliesen bei Ein- und Zweifamilienhäusern?
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist die Variante classic nicht mitversichert, premium bis zu 10.000 EUR und optimum mitversichert.
Wie hoch ist die Entschädigung für undichte Fugen oder Fliesen bei Mehrfamilienhäusern?
Bei Mehrfamilienhäusern ist die Variante classic nicht mitversichert, premium bis zu 1.000 EUR und optimum bis zu 5.000 EUR.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025