Bei der Degenia Wohngebäudeversicherung gilt im Tarif T26 auch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Schwimmbecken, Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Regenwasseraufbereitungsanlagen (Zisternen) oder Terrarien als Leitungswasser. In den Tarifvarianten classic, premium und optimum ist dieser Wasseraustritt jeweils mitversichert.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 Folgendes für Wasseraustritt aus Schwimmbecken, Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Regenwasseraufbereitungsanlagen (Zisternen) oder Terrarien:
In Erweiterung zu Abschnitt A 4-2 DEG-VGB 2026 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Schwimmbecken, Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Regenwasseraufbereitungsanlagen (Zisternen) oder Terrarien bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Die Entschädigung für den Wasseraustritt aus Schwimmbecken, Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Regenwasseraufbereitungsanlagen (Zisternen) oder Terrarien ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- Tarifvariante classic: mitversichert
- Tarifvariante premium: mitversichert
- Tarifvariante optimum: mitversichert
Weitere Themen:
- Abschnitt A 5 – Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren) zu verstehen?
- Welche Schäden sind versichert?
- Welche Schäden sind hier nicht versichert?
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erweitert den Begriff „Leitungswasser“: Auch Wasser, das ungewollt aus Schwimmbecken, Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Zisternen oder Terrarien austritt, wird wie Leitungswasser behandelt. In den Tarifvarianten classic, premium und optimum ist dieser Wasseraustritt jeweils mitversichert. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Gilt austretendes Wasser aus einem Zimmerbrunnen als Leitungswasser?
Ja. In Erweiterung zu Abschnitt A 4-2 DEG-VGB 2026 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Schwimmbecken, Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Regenwasseraufbereitungsanlagen (Zisternen) oder Terrarien bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Aus welchen Quellen ist der Wasseraustritt abgedeckt?
Erfasst sind Schwimmbecken, Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Regenwasseraufbereitungsanlagen (Zisternen) und Terrarien.
In welchen Tarifvarianten ist dieser Wasseraustritt mitversichert?
Der Wasseraustritt ist in den Tarifvarianten classic, premium und optimum jeweils mitversichert.
Gibt es eine besondere Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall?
In allen genannten Tarifvarianten (classic, premium, optimum) ist der Wasseraustritt mitversichert.