In der Degenia Wohngebäudeversicherung sind Gebäudebestandteile in allen Tarifvarianten – classic, premium und optimum – mitversichert. Dazu zählen fest eingefügte Sachen wie Außenwandverkleidungen sowie individuell gefertigte Einbaumöbel und Einbauküchen, nicht jedoch serienmäßig vorgefertigte Anbaumöbel oder Anbauküchen.
Gebäudebestandteile nach Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben.
Dazu gehören auch:
- Außenwandverkleidungen
- Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude gefertigt und mit einem großen Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind
Umfang je Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Dazu gehören nicht Anbaumöbel oder Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt sind.
Was bedeutet das konkret?
Fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile sind Teil des versicherten Gebäudes. Auch Außenwandverkleidungen und maßgefertigte Einbaumöbel oder Einbauküchen zählen dazu, wenn sie speziell für das Gebäude angefertigt und aufwendig eingepasst wurden. Serienmäßig vorgefertigte Anbaumöbel oder Anbauküchen gelten dagegen nicht als Gebäudebestandteile. Der Schutz besteht in allen drei Tarifvarianten.
Häufige Fragen
Sind Gebäudebestandteile in allen Tarifvarianten versichert?
Ja, Gebäudebestandteile sind in den Tarifvarianten classic, premium und optimum mitversichert.
Was gilt als Gebäudebestandteil?
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben.
Sind Einbauküchen mitversichert?
Einbaumöbel bzw. Einbauküchen gehören dazu, wenn sie individuell für das Gebäude gefertigt und mit einem großen Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind.
Sind Anbaumöbel und Anbauküchen ebenfalls versichert?
Anbaumöbel oder Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt sind, gehören nicht zu den Gebäudebestandteilen.
Zählen Außenwandverkleidungen zu den Gebäudebestandteilen?
Ja, auch Außenwandverkleidungen gehören zu den Gebäudebestandteilen.