In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind Garagen und Carports als Grundstücksbestandteile mitversichert, wenn sie auf dem versicherten Grundstück stehen – und in allen Tarifvarianten classic, premium und optimum. Auch nahegelegene Garagen und Carports bis maximal 2 km Luftlinie mit identischer Postleitzahl sind eingeschlossen.
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-5 DEG-VGB 2026 gelten Garagen und Carports als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
Garagen und Carports auf dem versicherten Grundstück:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Ebenfalls gelten Garagen und Carports als Grundstücksbestandteile mitversichert, sofern sie sich maximal 2 km Luftlinie vom versicherten Grundstück befinden und die identische 5-stellige Postleitzahl vorliegt.
Garagen und Carports in der Nähe des versicherten Grundstücks:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Was bedeutet das konkret?
Garagen und Carports, die zu Ihrem versicherten Grundstück gehören, sind als Grundstücksbestandteile in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Das gilt auch für Garagen und Carports, die sich in der Nähe befinden – also in kurzer Entfernung und in demselben Postleitzahlgebiet. In allen drei Tarifvarianten besteht dieser Schutz.
Häufige Fragen
Sind Garagen und Carports auf dem versicherten Grundstück mitversichert?
Ja. In Erweiterung zu Abschnitt A 8-5 DEG-VGB 2026 gelten Garagen und Carports als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
Sind auch Garagen und Carports außerhalb des Grundstücks mitversichert?
Ja, sofern sie sich maximal 2 km Luftlinie vom versicherten Grundstück befinden und die identische 5-stellige Postleitzahl vorliegt.
In welchen Tarifvarianten gilt der Schutz für Garagen und Carports?
In allen Tarifvarianten – classic, premium und optimum – sind Garagen und Carports mitversichert.
Welche Voraussetzung gilt für nahegelegene Garagen und Carports?
Sie müssen sich maximal 2 km Luftlinie vom versicherten Grundstück befinden und es muss die identische 5-stellige Postleitzahl vorliegen.