In der Wohngebäudeversicherung der Degenia legt der Tarif T26 fest, wann und wie sich der Anpassungsfaktor ändert: jährlich zum 1. Januar, gekoppelt an den Baupreisindex für Wohngebäude und den Tariflohnindex für das Baugewerbe. Erfahren Sie, wie beide Indizes gewichtet und die Werte gerundet werden.
Änderungszeitpunkt:
Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode.
Er erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich folgende Indizes geändert haben:
- Der „Baupreisindex für Wohngebäude" für den Monat Mai des Vorjahres
- und der „Tariflohnindex für das Baugewerbe" für das 2. Quartal des Vorjahres.
Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Bei dieser Anpassung wird berücksichtigt:
- die Änderung des Baupreisindex zu 80 Prozent,
- die des Tariflohnindex zu 20 Prozent.
Bei der Berechnung der Veränderungsraten zum Vorjahr und der anschließenden Gewichtung beider Veränderungsraten wird jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
Was bedeutet das konkret?
Der Anpassungsfaktor bestimmt, wie sich Versicherungssumme und Beitrag Jahr für Jahr an die allgemeine Kostenentwicklung im Bauwesen anpassen. Einmal im Jahr, jeweils zum 1. Januar, wird er neu berechnet. Grundlage sind zwei amtliche Kennzahlen des Statistischen Bundesamtes, die unterschiedlich stark einfließen: Die Baupreise haben das größere Gewicht, die Tariflöhne im Baugewerbe ein kleineres. Alle Zwischen- und Endwerte werden nach den kaufmännischen Rundungsregeln auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Häufige Fragen
Wann ändert sich der Anpassungsfaktor?
Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode.
Welche Indizes bestimmen die Anpassung?
Maßgeblich sind der „Baupreisindex für Wohngebäude" für den Monat Mai des Vorjahres und der „Tariflohnindex für das Baugewerbe" für das 2. Quartal des Vorjahres. Beide gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Wie werden die beiden Indizes gewichtet?
Die Änderung des Baupreisindex wird zu 80 Prozent und die des Tariflohnindex zu 20 Prozent berücksichtigt.
Wie wird der Anpassungsfaktor gerundet?
Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Ist die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder höher, wird aufgerundet, sonst abgerundet. Auch die Veränderungsraten und ihre Gewichtung werden jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025