Den Neuwertanteil zahlt die Degenia Wohngebäudeversicherung nur, wenn die Entschädigung zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen verwendet wird und diese innerhalb von drei Jahren sichergestellt ist. Was gilt, wenn ein Wiederaufbau an der bisherigen Stelle nicht möglich ist, und wann der Betrag zurückzuzahlen ist.
Der Versicherungsnehmer erwirbt den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Versicherungsnehmer stellt sicher, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen, und
- die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung ist innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt.
Ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, genügt es, das Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu errichten.
Der Versicherungsnehmer muss den Neuwertanteil zurückzahlen, wenn er verschuldet hat, dass die Sache nicht innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft wurde.
Was bedeutet das konkret?
Der Neuwertanteil ist der Teil der Entschädigung, der über den Zeitwert hinausgeht. Er wird ausgezahlt, wenn Sie das Beschädigte tatsächlich wiederaufbauen oder neu beschaffen und dies fristgerecht sicherstellen. Ist ein Wiederaufbau am ursprünglichen Ort nicht machbar, kann auch an anderer Stelle in Deutschland neu gebaut werden. Wer den Wiederaufbau schuldhaft nicht rechtzeitig umsetzt, muss diesen Anteil zurückzahlen.
Häufige Fragen
Was ist der Neuwertanteil?
Das ist der Teil der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt.
Unter welchen Voraussetzungen wird der Neuwertanteil gezahlt?
Wenn der Versicherungsnehmer sicherstellt, dass er die Entschädigung verwendet, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen, und wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt ist.
Was gilt, wenn ein Wiederaufbau an der bisherigen Stelle nicht möglich ist?
Ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, genügt es, das Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu errichten.
Wann muss der Neuwertanteil zurückgezahlt werden?
Wenn der Versicherungsnehmer verschuldet hat, dass die Sache nicht innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft wurde.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025